Patentrecht

Ihr Patentanwalt für Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

Sie sind auf der Suche nach der bestmöglichen Patentstrategie für Ihr Unternehmen?
Sie oder Ihre Mitarbeiter sind Erfinder und möchten Ihre Erfindung patentieren?
Sie suchen nach zusätzlichen Einnahmequellen und Verwertungsmöglichkeiten für Ihr bestehendes Patentportfolio?
Sie wollen wissen, ob mögliche Patente oder Gebrauchsmuster Ihrer Wettbewerber der Vermarktung eines Produkts im Wege stehen?
Sie wollen ein Patent eines Wettbewerbers widerrufen?
Sie sind Gründer eines Unternehmens und möchten ein Patentportfolio für Ihr Start-Up aufbauen?
Sie haben ein beschränktes Budget und sorgen sich über die Kosten einer Patentanmeldung?

Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Patentrechts. Dabei verstehen wir uns besonders als Berater für regionale klein- und mittelständische Unternehmen.

Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen

Wir beraten Sie wie Sie schnell und kostenoptimiert einen möglichst umfassenden Patentschutz oder Gebrauchsmusterschutz erlangen. Für Ihre Erfindungen bieten wir eine komplette Betreuung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) sowie vor dem World Intellectual Property Office (WIPO). Dies ist die Ausarbeitung Deutscher, Europäischer und internationaler Patentanmeldungen sowie Gebrauchsmusteranmeldungen und der weiteren Verteidigung in den Erteilungsverfahren. Zur Betreuung der Erteilungsverfahren im Ausland greifen wir auf unser weltweites Netzwerk ausgewählter Kanzleien sowie unsere Anwälte und technischen Experten mit Qualifikationen in den unterschiedlichsten Disziplinen, wie Physik, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau und Pharmazie zurück.

Patentstrategie

Für unsere Mandanten erarbeiten wir eine individuelle Strategie zur Absicherung von Investitionen in technische Weiterentwicklungen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Rahmenbedingungen, besonders Ihr technisches Umfeld, Ihre Marktposition und Ihre Ziele. Davon abhängig optimieren wir Ihr Patentportfolio hinsichtlich der Dauer bis zur Patenterteilung, der anfallenden Gebühren oder der Frage nach relevanter Länder.

Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Patente und Gebrauchsmuster

In Streitigkeiten mit Wettbewerbern beraten wir Sie bezüglich einer bestmöglichen Verwertung Ihrer Patente und Gebrauchsmuster. Dies sind besonders außergerichtliche Lizenzverhandlungen und Patentverletzungsverfahren.Darüber hinaus überwachen wir Ihre Patente und Gebrauchsmuster auf eine mögliche Patentverletzung durch Dritte. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie ein Marktmonopol durch ein Patent oder Gebrauchmuster optimal nutzen bzw. zusätzliche Lizenzeinnahmen generieren können.

Recherchen nach Drittschutzrechten (Freedom to Operate – Analysen)

Daneben führen wir Recherchen nach Patenten Dritter durch und beraten Sie bei der Entwicklung von Umgehungsmöglichkeiten von Patenten, sogenannte Freedom to Operate – Analysen. Auf diese Weise lassen sich kostspielige Abmahnungen verhindern, bestenfalls bereits bevor Sie in die Vermarktung eines Produktes investieren, und häufig durch einfache Alternativen vermeiden.

Im Ernstfall …

vertreten wir Sie in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Patente Dritter sowie in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren und verteidigen Sie gegen Angriffe aus Verletzungsverfahren.

Kosten einer Patentanmeldung und Fördermittel für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)

Die Kosten für eine Patentanmeldung variieren je nach Komplexität der Erfindung und nach den Ländern, in denen die Erfindung geschützt werden soll. Im günstigsten Fall betragen die Kosten für eine deutsche Patentanmeldung 350 €, wenn Sie die Ausarbeitung und Anmeldung selbst übernehmen. Für komplexe Erfindungen, die weltweit geschützt werden sollen, fallen jedoch nicht selten Kosten von über 50 000 € an. Wenn Sie Fragen zu den Patentkosten haben, kommen Sie auf uns zu!

Wir beraten Sie auch bezüglich Fördermitteln für klein- und mittelständische Unternehmen und stellen die relevanten Anträge beim Wirtschaftsministerium für Sie.
Nach drei Jahren ab dem Anmeldetag fallen zusätzlich Jahresgebühren an.

In-House Seminare für Ingenieure oder Patentreferenten

Auf Anfrage bieten wir auch Inhouse-Schulungen zum Patentrecht an. Dabei schulen wir Ihre Ingenieure zum Beispiel zur Anmeldestrategie, zu einer Patentstrategie oder zu einer wirksamen Überwachung Ihrer Wettbewerber in der Praxis.

Strategien für Ihr Patentportfolio

International, schnell und kostengünstig

Sie möchten möglichst schnell und kostengünstig weltweiten Patentschutz erlangen? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen direkt eine internationale Patentanmeldung einzureichen und zunächst das Prüfungsverfahren in Europa zu beschleunigen. Im Besten Fall ist Ihr Patent in Europa bereits erteilt, wenn in anderen Ländern mit der Prüfung des Patents begonnen wird. In diesem Fall profitieren die Erteilungsverfahren im Ausland von der Signalwirkung eines Europäischen Patenterteilung. Auf diese Weise lassen sich Erteilungsverfahren im Ausland beschleunigen und Kosten für die Erwiderung ausländischer Prüfungsbescheide reduzieren.

Patentanmeldungen im Entwicklungsstadium

Ihre Erfindung soll bald in einem Produkt umgesetzt werden. Doch soweit ist es noch nicht. Sie benötigen zusätzlich Zeit, in der die Erfindung möglicherweise noch verändert wird bzw. Einzelheiten zum Produkt noch geklärt werden. Trotzdem wollen Sie sich den Kern Ihrer Erfindung sichern und verhindern, dass Ihre Wettbewerber Ihnen zuvor kommen.

Dann empfiehlt sich zunächst eine Deutsche Patentanmeldung, die gegenüber einer europäischen Patentanmeldung oder einer internationalen Patentanmeldung sehr kostengünstig ist. Nach der Einreichung der Patentanmeldung haben Sie ein Jahr Zeit, die Priorität dieser ersten Anmeldung im Ausland zu beanspruchen, und sogar 18 Monate, die Erfindung fortzuentwickeln und anzumelden, ohne dass die erste Anmeldung der erfinderischen Tätigkeit Ihrer neuen Anmeldung entgegensteht.

Gebrauchsmusterschutz für bereits veröffentlichte Erfindungen

Erfindungen müssen bis zu ihrem Anmeldetag als Patentanmeldung geheim bleiben. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Für eine Erfindung die bereits veröffentlicht wurde, können Sie jedoch noch ein Gebrauchsmuster erlangen, wenn die Veröffentlichung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Kostengünstigster Weg

Sie sind auf der Suche nach möglichst kostengünstigen Patentschutz? Als kostengünstigste Option empfiehlt sich eine deutsche Patentanmeldung, die deutlich günstiger ist als eine Internationale Patentanmeldung oder Europäische Patentanmeldung. Darüber hinaus können Sie das Prüfungsverfahren in Deutschland um bis zu sieben Jahre aufschieben. Somit können Sie sich die Prüfung Ihrer Patentanmeldung auch für den Fall einer Nachahmung vorbehalten.

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein sogenanntes „Verbietungsrecht“. Der Patentinhaber ist also berechtigt, jedem Dritten die Benutzung des patentgeschützten Gegenstands zu untersagen.

Ab wann muss man eine Erfindung zum Patent anmelden?

Es besteht kein Zwang eine Erfindung zum Patent anzumelden. Wird eine Erfindung vor der Anmeldung zum Patent veröffentlich wird sie zum Stand der Technik und verliert ihre Patentfähigkeit.

Können Minderjährige Erfindungen zum Patent anmelden?

Ja, auch Minderjährige können Erfindungen zum Patent anmelden.

Wenn ich das Patent für eine Erfindung besitze, habe ich dann auch das Recht, diese Erfindung zu vermarkten?

Nein. Es ist denkbar, dass es andere Patente gibt, die einer Vermarktung im Wege stehen. Ein stark vereinfachtes Beispiel: Frau Huber erfindet am Tag X das Rad und meldet es zum Patent an.
Ein Jahr später meldet Herr Mayer das Auto zum Patent an. Das Patent wird erteilt und Herr Huber kann jedem verbieten, Autos zu vermarkten. Allerdings fährt kein Auto ohne Räder, weshalb Frau Huber Herrn Mayer verbieten kann, ein Auto zu benutzen.

Wie lange lassen sich Erfindungen durch ein Patentrecht schützen?

Erfindungen lassen sich 20 Jahre durch ein Patentrecht schützen.

Wir beraten Sie gerne!

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